Gas-Einkauf als WEG- oder Hausverwaltung

Beim Gas-Einkauf müssen Sie als Hausverwaltung oder WEG-Verwaltung, welche Energielieferverträge (z.B. für Strom & Gas) abzuschließen hat, selbstverständlich wie bei allen anderen Verträgen und Kosten ebenfalls das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ beachten, um Streitigkeiten oder gar Schadensersatzforderungen zu vermeiden (vgl. vermieterverein.de oder hausundgrund-rlp.de).

Besonders nach den Erfahrungen in der Energiekrise in den Jahren 2021 und 2022 sollten Verwaltungen jetzt besser „vorsichtig“ statt „grob fahrlässig“ handeln, um die Energiekosten bezahlbar und das Risiko vor Schadensersatzforderungen gering zu halten.

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