Liberalisierung des Energiemarktes in Deutschland

Die Liberalisierung des Energiemarktes in Deutschland kurz zusammengefasst:

Durch die 1998 in Kraft getretenen Neuregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes ist der Grundstein gelegt worden, die zuvor vorhandenen Monopole der Netzbetreiber zu entflechten.
Hierdurch konnte Wettbewerb bei den Energielieferanten entstehen.

Heute kann jeder Verbraucher (privat & gewerblich) frei entscheiden, von welchem Energielieferanten er Strom & Gas beziehen möchte.
Die Netzbetreiber, die zuvor auch selbst produzierte Energie vertrieben haben, wurden verpflichtet, Netzbetrieb & Energieerzeugung/vertrieb strikt zu trennen und in voneinander unabhängige Unternehmen zu überführen.

Des Weiteren müssen die Netzbetreiber (Strom & Gas) allen Energielieferanten (auch den ausgegliederten „Schwesterunternehmen“) die gleichen Netzentgelte berechnen, damit keine Wettbewerbsverzerrung stattfindet. Die Netzentgelte, die sie als Kunde pro kWh bezahlen müssen, sind also bei jedem Energielieferanten gleich, wie auch die Steuern & Abgaben. Es ist zwar möglich, dass sie an zwei verschiedenen Verbrauchsstellen unterschiedliche Netzentgelte oder Steuern oder Abgaben bezahlen, aber dies ist nicht vom Energielieferanten abhängig, sondern liegt an unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die von der Netzzugehörigkeit oder der Verbrauchsklasse ihrer einzelnen Verbrauchsstellen abhängen können. So lange sich diese Rahmenbedingungen Ihrer Verbrauchsstelle nicht verändern, ist Ihr Endpreis pro kWh dann nur durch den Preis der Erzeugung, oder den Zeitpunkt des Handels an den Energiebörsen beeinflussbar.

„Der Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen (Lieferant), das vor Ort (in einem Netz der allgemeinen Versorgung) die meisten Haushaltskundinnen und -kunden mit Strom und/oder Gas beliefert.“ – Quelle: bundesnetzagentur.de

„Wenn Sie keinen wettbewerblichen Energieliefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie vom Grundversorger mit Energie beliefert.“ – Quelle: bundesnetzagentur.de

Dabei ist es völlig egal, warum sie aktuell keinen Energieliefervertrag haben, also ob es wegen einer Lieferanten-Insolvenz oder einer Kündigung ist und ob diese von ihnen oder vom Lieferanten ausging.

Die Bundesnetzagentur hat für diesen Sachverhalt soger ein kurzes Video erstellt.


FAZIT: Sie stehen nie ohne Energieversorgung da, der Grundversorger muss sie immer aufnehmen bzw. abrechnen, wenn kein anderer Versorger für ihren Zähler beim Netzbetreiber angemeldet ist!

Nachdem also gesetzlich geregelt ist, dass sie immer einen Energielieferanten haben,
sorgen wir für unsere Kunden dafür,

  • dass sie auch immer ein möglichst gutes Preis-Leistungsverhältnis und
  • eine möglichst große Gas- & Stromkostenersparnis bekommen.

Wir sind Anbieterunabhängig und kennen den Energiemarkt seit über 20 Jahren sehr gut!

Warum Preisgarantien Gold wert sind, hat die jüngste Vergangenheit gezeigt.

Allerdings sind seit 2021 auch über ein Dutzend Energielieferanten von Insolvenz betroffen gewesen.

  • Was nützt der niedrigste Preis, wenn er vom Energielieferanten nicht eingehalten werden kann?
  • Wann ist überhaupt der beste Zeitpunkt einen neuen Vertrag abzuschließen und mit welchem Anbieter spare ich wirklich?

Fragen über Fragen, wir haben nicht nur weltbekannte Referenzen, sondern auch Antworten punktgenau zugeschnitten auf Ihre Anforderungen!