Bundestag beschließt „Solarspitzengesetz“: zahlreiche Änderungen für PV-Besitzer
„Betreiber neuer Solaranlagen erhalten bei negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr und Smart Meter werden für Nutzer teurer: So lauten zwei der wichtigsten Neuerungen des sogenannten Solarspitzengesetzes, das der Bundestag am Freitag beschlossen hat.“
Verband sieht kaum finanzielle Nachteile für PV-Betreiber:
„Der finanzielle Nachteil für Betreiber:innen von Solaranlagen hält sich damit in Grenzen, kommentierte der Bundesverband Solarwirtschaft e.V.. Wer den Strom intelligent nutze oder speichere, könne sogar einen wirtschaftlichen Vorteil generieren. Wer bereits eine PV-Anlage betreibt, könne freiwillig zu der Neuregelung wechseln. Als Anreiz diene dabei eine Erhöhung der EEG-Vergütung von 0,6 ct/kWh.“
Wir arbeiten mit mehreren verschiedenen Photovoltaik-Anbietern zusammen und können ihnen gern einmal ausrechnen, welche Anlage für Ihren Bedarf ideal ist und ob sich diese sogar ohne Investition Ihrerseits allein aus der Stromkostenersparnis abbezahlen kann.
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