Überprüfungsservice

Bundestag beschließt Energieeffizienzgesetz

Energieeffizienz bekommt einen klaren gesetzlichen Rahmen

„Mit dem EnEfG werden Unternehmen mit einem großen Energie-verbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 (GWh) sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen.“

Quelle: bmwk.de

Eine Antwort schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert